Teamfoto Spielgestalter

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle zwischen der M2RW GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten die nachfolgenden Bedingungen (nachfolgend: AGB), es sei denn, der Kunde widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

2. Vertragspartner

M2RW GmbH  (im Folgenden Spielgestalter)
Geschäftsführer: Markus Rüse, René Wittek
Claudius-Dornier-Str. 5b
D-50829 Köln

Fon: +49 (0) 221 | 283 263 0
E-Mail: mail@spielgestalter.de

3. Vertragsschluss (aktualisiert am 15.03.2020 aufgrund des Corona Ausbruchs)

Die Auftragserteilung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Auftragserteilung kann solange zurückgenommen werden, wie die Spielgestalter noch keine Auftragsbestätigung erteilt haben, (hiervon ausgenommen sind explizit folgende Veranstaltungsformate: Rafting, Floßbau, Orchestrate und Big Picture). Nach Auftragserteilung durch den Kunden, ist eine kostenfreie Absage einer gebuchten Präsenzveranstaltung von Seiten des Kunden nur mit Zustimmung der Spielgestalter möglich. Eine Verschiebung der Veranstaltung ist nur in Absprache mit den Spielgestaltern möglich, wenn die Spielgestalter am gewünschten Ausweichtermin noch entsprechende Kapazitäten zur Veranstaltungsdurchführung frei haben. Sollten die Spielgestalter am gewünschten Ausweichtermin keine Kapazitäten frei haben, werden die Spielgestalter einen Ausweichtermine anbieten, die entweder an einem gleichen Werktag zu einer ähnlichen Uhrzeit oder in der gleichen Kalenderwoche liegen (hiervon ausgenommen sind explizit folgende Veranstaltungsformate: Rafting, Floßbau, Orchestrate und Big Picture). Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von den Spielgestaltern nicht gespeichert.

3.1 Die Zahl der Teilnehmenden kann auf Basis von mindestens 30 Teilnehmenden bis 14 Tage vor Event reduziert werden, Berechnungsgrundlage sind jedoch mindestens 75 % der bei Auftrag gebuchten Teilnehmenden. Diese Regelung bezieht sich nicht auf Pauschalangebote.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste der Spielgestalter, die von dem Kunden angefordert werden kann oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Alle Preise sind Nettopreise (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) und ggf. Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren. Der Betrag ist zahlbar ohne Abzüge.

5. Stornierung, Rücktritt

Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen von den Spielgestaltern und dem Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vereinbarte Vergütung unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung der Spielgestalter zu zahlen. Während der Corona-Krise gelten besondere Bedingungen:

5.1 Wenn durch eine Verschärfung der Maßnahmen durch die Corona Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes, eine Durchführung zum gewünschten Zeitpunkt nicht zulässig ist, ist eine Absage einer gebuchten Präsenzveranstaltung von Seiten des Kunden bis 20 Werktage vor Event-Termin kostenfrei möglich.

5.2 Wenn durch eine Verschärfung der Maßnahmen durch die Corona Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes, eine Durchführung zum gewünschten Zeitpunkt nicht zulässig ist, ist eine Absage einer gebuchten Präsenzveranstaltung von Seiten des Kunden ab 20 Werktage vor Event-Termin nicht möglich. In diesem Fall besteht jedoch, unter Berücksichtigung des ursprünglichen Veranstaltungsdatums und der Personenzahl, die Option einer Umbuchung auf ein virtuelles Event. In diesem Fall werden die Kosten des virtuellen Events berechnet. Verzichtet der Kunde auf die Option zur Umbuchung auf ein virtuelles Events, stellen die Spielgestalter die Veranstaltung zu 100% in Rechnung.

6. Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vertrag kann von den Spielgestaltern und dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere von den Spielgestaltern nicht zu vertretende Umstände, Nichterbringung einer fälligen Leistung durch den Kunden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassener Sachen, zur Verfügungsstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten, Unterlagen, Informationen etc., die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendig sind, durch den Kunden, Verstößen gegen bestehende Nutzungs- und/oder Hausordnungen, Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebs, der Sicherheit oder des Ansehens der Spielgestalter, ohne dass dies den Spielgestalter zuzurechnen ist. Im Falle der berechtigten Kündigung bleibt ein etwaiger Anspruch der Spielgestalter auf Ersatz eines ihnen entstandenen Schadens unberührt.

7. Datenschutzerklärung

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden bei Abschluss eines Vertrages an die Spielgestalter übermittelt. Diese werden sodann verarbeitet und gespeichert nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte ausschließlich der im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Firmen. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald sie zum Zwecke der Abrechnung nicht mehr erforderlich sind. Dem Kunden steht das Recht zu, unentgeltliche Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Der Kunde hat das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung seiner Daten jederzeit mit Wirkung auch für die Zukunft zu widerrufen unter der in Nr. 2 dieser AGB angegebenen Adresse.

8. Weitere Bestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB für den Vertragsschluss bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Spielgestalter und dem Kunden, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Für Klagen der Spielgestalter gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich im Ausland befindet. In diesen Fällen ist der Sitz der Spielgestalter maßgebend.

9. Durchführung von Veranstaltungen

Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringen die Spielgestalter Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Spielgestalter sind in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart,  frei und unterliegen dabei keinerlei Weisungen. Die Spielgestalter sind berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Auftragsbestätigung durch die Spielgestalter.

Beim Engagement von Künstlern über die Spielgestalter muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

Alle Aufwendungen und Auslagen der Spielgestalter, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (insbesondere infolge Programm- oder Ablaufänderungen), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.

Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Spielgestalter verursacht worden sind, ist diese vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernehmen die Spielgestalter keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung der Spielgestalter. Die Spielgestalter übernehmen keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch die Spielgestalter haftet diese nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behalten die Spielgestalter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erspart werden kann. Sind die Spielgestalter an der Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt  gehindert, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Spielgestalter werden dem Kunden die Hinderungsgründe unverzüglich nach Bekanntwerden anzeigen und auf Anforderung nachweisen.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber den Spielgestaltern anzuzeigen.

Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei den Spielgestaltern. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

10. Veranstaltungsfotos

Die durch die Spielgestalter gemachten Veranstaltungsfotos können zu eigenen Werbezwecken auf der Internetseite der Spielgestalter, in den sozialen Netzwerken oder auf anderen Medien veröffentlicht werden. Die ggf. abgebildeten Teilnehmer der Veranstaltung der Spielgestalter erteilen dafür den Spielgestaltern nach § 22 KunstUrhG ihre Einwilligung.